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Spitzel von vorgestern und das Panorama von morgen

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NSA: Bundesregierungsspionage geht Jahrzehnte zurück

Bis in neunziger Jahre, bis in die Zeiten Helmut Kohls, reicht eine Liste mit Telefonnummern, die die NSA überwacht haben soll. Die Liste ist bei Wikileaks erschienen, und wurde vom Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aufgearbeitet.

Darauf sind die Nummern von Politikern und Kanzleramtsmitarbeitern der Regierungen Merkel, Schröder, Kohl – einige der Nummern auf der Liste sind heute noch aktuell. Neben diesen Nummern wurden auch Protokolle von Merkeltelefonaten veröffentlicht – die Überwachung hat also anscheinend tatsächlich stattgefunden.

Erst im Juni hatte Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen des abgehörten Merkel-Handys eingestellt – vielleicht wird das ja jetzt wieder aufgenommen. Dem Rechereverbund wurde von der Bundesregierung gesagt „da ein Nachweis der Authentizität der veröffentlichten Dokumente fehlt, ist eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich“.

 

Panoramafreiheit

Es gibt Länder in der EU, in denen dürfen Bau- oder Kunstwerke nicht einfach fotografiert und diese Fotografien beliebig weiterverwendet werden, weil Architekten und Künstler dort ein Urheberrecht haben. Das gilt zum Beispiel für das Atomium in Brüssel oder die Beleuchtung des Eiffelturms. In Deutschland ist das nicht so. Hier darf man Bauwerke nach Gutdünken fotografieren, das nennt sich dann Panoramafreiheit.

Die Piraten-Abgeordnete Julia Reda hatte sich in ihrem Bericht für eine Ausweitung der Panoramafreiheit auf die ganze EU ausgesprochen. Der Rechtsausschuss wollte diese Forderung in dem Bericht ins Gegenteil verkehrt – die Panoramafreiheit sollte also abgeschafft werden. Das wurde aber vom Parlament abgelehnt. Für uns heißt das erst mal: Alles bleibt, wie es ist – jetzt soll an einer EU-weite Harmonisierung gearbeitet werden. Das ist dringend notwendig, glaubt Julia Reda, denn derzeit gebe es ein paar Probleme:

„Zum Beispiel die Wikipedia, die nur Fotos verwenden darf, die für beliebige Nutzungszwecke freigeben sind unter einer Creative Commons Lizenz, die kann zum Beispiel in der französischen Version keine Fotos von öffentlichen Gebäuden abbilden, wo der Architekt seit 70 Jahren tot ist.“

Außerdem würde die Panoramafreiheit für alle auch die grenzübergreifende Arbeit von Fotografen und Verlegern einfacher machen. Reda ist der Überzeugung, dass das Ergebnis der Abstimmung im Parlament auch durch den öffentlichen Druck im Vorfeld entstanden ist.

 

BGH-Urteil: YouTube-Videos dürfen in eigene Webseite eingebettet werden

Es ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht, ein YouTube-Video auf der eigenen Website einzubetten, so urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Laut Rechtsanwalt Thomas Schwenke, ist das Urteil so formuliert, dass es weitreichende Folgen haben könnte:

„Die aktuelle Entscheidung des BGH überträgt dieses Prinzip jedoch auf das ganze Internet. D.h. wer ein Bild, Video oder Text im Internet zugänglich macht, erklärt sich quasi einverstanden, dass jeder andere diese Inhalte bei sich einbetten darf, ohne ihn fragen oder bezahlen zu müssen.“

Einbetten heißt ja: Der Inhalt verbleibt an der Quelle, aber wird trotzdem woanders angezeigt. Das YouTube-Video wird nicht runter- und wieder hochgeladen – sondern einfach der YouTube-Player angezeigt. Für den User dasselbe, aber juristisch eben ein Unterschied. Und Sharing in sozialen Netzwerken ist im Prinzip immer ein Einbetten – juristisch gesehen.

Das gilt übrigens nur für legal hochgeladene Inhalte. Wenn jetzt noch entschieden würde, dass ich als jemand der Inhalte nur teilt, nicht für den ursprünglichen Inhalt bzw. seine Legalität haften muss, wäre die Rechtsprechung in der Lebensrealität vieler Nutzer angekommen.

 

Die Medien & Meinungen hat in dieser Woche Marcus Richter zusammengestellt.

 

Foto: flickr by-nc-saKlaus Friese


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